Corona Update zum Spielbetrieb (Stand 28.05.2021)

Liebe Mitglieder,

hier findet ihr immer den aktuellen Stand der Coronaschutzverordnung und wie diese sich auf den Spiel- und Trainingsbetrieb auswirkt.

Ab dem 28. Mai gibt es weitere Lockerungen in der NRW-Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die auch erhebliche Erleichterungen für den Tennissport bedeuten.

Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen wurde am 26. Mai eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die in Nordrhein-Westfalen ab dem 28. Mai 2021 in Kraft tritt. Darin sind viele Verbesserungen für den Sport allgemein und für das Tennis aufgegriffen worden, die allen voran der Landessportbund NRW (LSB) und auch die IG Tennis NRW gefordert haben.

Die CoronaSchVO ist dabei grundsätzlich neu aufgebaut. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell. Die IG Tennis NRW hat dieses Modell für den Tennissport zusammengefasst. 

Zusammenfassen gelten demnächst folgenden Regelungen für das Training und den freien Spielbetrieb abhängig von der 7-Tage- Inzidenz:

Stufe 1: 7-Tage-Inzidenz 0-35

  • Einzel, Doppel im Spiel
  • Trainingsbetrieb ohne Begrenzung

Stufe 2: 7-Tage-Inzidenz 35-50

  • Einzel, Doppel im Spiel
  • Trainingsbetrieb ohne Begrenzung

Stufe 3: 7-Tage-Inzidenz 50-100

  • Einzel, Doppel im Spiel
  • Trainingsbetrieb bis max. 25 Personen je Gruppe

 7-Tage-Inzidenz >100

  • Doppel nur zwischen Personen des eigenen Hausstands unter freiem Himmel
  • kein Trainingsbetrieb 

 

 

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